Infos über Spanien
Infos über Spanien
Was Sie als Nicht-EU-Bürger über die Gesundheitsversorgung wissen sollten.
Länder, die mit der EU ein Abkommen geschlossen haben: die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Bürger aus diesen Ländern erhalten die gleiche medizinische Versorgung wie die aus EU-Ländern.Länder, die mit Spanien ein bilaterales Abkommen geschlossen haben: Andorra, Brasilien, Chile, Ecuador, Peru und Paraguay. Für Bürger aus diesen Ländern ist die medizinische Versorgung und der Krankenhausaufenthalt kostenlos, wenn es sich um einen Notfall oder einen Unfall handelt und sie das entsprechende Zertifikat ihres Landes vorzeigen können. Falls sie dieses Zertifikat nicht vorzeigen können, müssen sie zunächst die Krankenhaus-, Arzt- und Arzneikosten vorstrecken und erhalten diese von ihrem jeweiligen Versicherer unter Vorlage der Rechnungen zurück.Andere Länder:Bürger aus anderen Ländern erhalten zwar im Notfall eine ärztliche Versorgung, diese ist jedoch kostenpflichtig. Aus diesem Grund wird empfohlen, vor der Reise eine Reisekrankenversicherung abzuschließen.In jedem Fall wird empfohlen, sich vor der Reise bei Ihrem Versicherer über die Bedingungen für medizinische Versorgung in Spanien zu informieren.
Was Sie als EU-Bürger über die Gesundheitsversorgung wissen sollten.
Sie haben ein Anrecht auf kostenlose medizinische Versorgung und Krankenhausaufenthalt:
Die Behandlung erfolgt auf Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte durch einen Hausarzt in den Gesundheitszentren oder direkt an Ihrem Aufenthaltsort, wenn Sie sich nicht fortbewegen können. Falls ein Facharzt oder ein Krankentransport ins Krankenhaus nötig sind, stellt der Arzt die entsprechende Bescheinigung bzw. den Überweisungsschein aus. Die Gesundheitszentren verfügen über Notaufnahmen.
Sie benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte:
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten Sie während eines zeitlich begrenzten Aufenthaltes dieselbe medizinische Versorgung wie die restlichen spanischen Staatsbürger. Der Gültigkeitszeitraum ist auf der Europäischen Krankenversicherungskarte verzeichnet. Sie ist in allen EU-Ländern, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein gültig.
Die Karte wird Ihnen von Ihrem nationalen Sozialversicherungsträger oder dessen örtlicher Niederlassung ausgestellt. In den Praxen privater Ärzte sowie in privaten Krankenhäusern Spaniens wird die Europäische Krankenversicherungskarte nicht akzeptiert. Wenn Sie in diesen privaten Zentren medizinische Behandlung wünschen, müssen Sie die Kosten selbst tragen oder eine Versicherung abschließen, die diese Art von Leistungen deckt.
Wann Sie Vordrucke benötigen:
Für eine Hämodialyse oder eine andere Spezialbehandlung benötigen Sie das Formular E-112 sowie die ausdrückliche Zustimmung Ihres nationalen Versicherungsträgers. Sie sollten wissen, dass Zahnbehandlungen in Spanien nicht gedeckt sind, außer es handelt sich um dringend notwendiges Ziehen eines Zahns. Auch der Rücktransport im Falle einer Krankheit ist nicht eingeschlossen.
Wenn Sie die Europäische Krankenversicherungskarte vergessen haben:
In diesem Fall müssen Sie die Kosten für Krankenhaus, Arzt und Medizin selbst vorstrecken. Auf Vorlage der Rechnungen können Sie sich anschließend von Ihrem nationalen Sozialversicherungsträger die Auslagen rückerstatten lassen.
Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Europäische Krankenversicherungskarte nicht gültig ist, wenn Sie sich aufgrund einer medizinischen Spezialbehandlung nach Spanien begeben (dasselbe gilt auch für alle anderen EU-Länder).
Nicht alle Länder haben die europäische Krankenversicherungskarte bereits eingeführt. Sollte das in Ihrem Heimatland der Fall sein, sollten Sie das Dokument mitführen, das bis zur Einführung der neuen Karte als gültig erachtet wird. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, sich bei Ihrem nationalen Sozialversicherungsträger über die Maßnahmen zu informieren, die für den Erhalt von medizinischer Versorgung in Spanien nötig sind.
Ist Spanien ein sicheres Land?
Spanien, eines der sichersten Länder:
Im allgemeinen ist Spanien für die Touristen, die uns besuchen, eines der sichersten Länder Europas.
Wie in jedem anderen Land auch sollten einige grundsätzliche Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt werden.
Vermeiden Sie menschenleere und wenig erleuchtete Orte sowie Glücksspiele auf offener Straße. Tragen Sie nur so viel Geld bei sich, wie Sie für Ihren Ausgang brauchen. Achten Sie auf Menschenansammlungen wie etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Kaufhäusern. Lassen Sie in Freizeiteinrichtungen keine wertvollen Objekte wie Handys oder Kameras offen liegen.
Beachten Sie den Ratschlag eines Experten in Sicherheitsfragen: Prävention ist die beste Maßnahme, um keine derartigen Probleme zu bekommen. Und wenn Sie Hilfe brauchen, können Sie unter der Nummer 091 bei der Polizei anrufen.
Wen können Sie im Notfall anrufen?
Die kostenlose Notrufnummer 112 ist in ganz Spanien erreichbar. Ihr Anruf wird auf Spanisch entgegengenommen, in Fremdenverkehrsgebieten auch auf Englisch, Französisch und Deutsch.
Wo kann ich Medikamente kaufen?
In Spanien werden Medikamente ausschließlich in Apotheken verkauft. Diese sind mit einem großen grünen Kreuz versehen und deshalb von der Straße aus leicht zu erkennen. Die Rezepte für die benötigten Medikamente stellt der Arzt aus. Wenn Sie EU-Bürger sind oder Staatsbürger eines Landes, mit dem Spanien entsprechende Abkommen geschlossen hat, haben Sie ein Recht auf dieselben Leistungen wie spanische Staatsbürger.
Wie funktioniert die medizinische Versorgung in Spanien?
Das Nationale Gesundheitssystem Spaniens verfügt über ein dichtes Netz von Gesundheitszentren und Krankenhäusern, die über das ganze Land verteilt sind.
In den Gesundheitszentren wird die Grundversorgung (Familienmedizin, Kinderarzt und Krankenpflege sowie evtl. Hebammen, Physiotherapeuten und Sozialarbeitern) geleistet. Sie sind so gelegen, dass die Fahrzeit von jedem beliebigen Wohnort in keinem Fall mehr als 15 Minuten beträgt. Im Bedarfsfall wird die ärztliche Versorgung auch in der Wohnung des Patienten geleistet.
Auf dem Land und in kleinen Orten gibt es Arztpraxen, in denen die Ärzte der Gegend regelmäßig Sprechstunde halten.
Die Krankenhäuser sind für die fachärztliche Versorgung zuständig. Die Ärzte der Grundversorgung stellen die Überweisung dorthin aus. Außerdem gibt es in Krankenhäusern und bestimmten Gesundheitszentren einen Notdienst.
Über die Krankenhäuser und Gesundheitszentren in Spanien können Sie sich auf der Website des Gesundheitsministeriums informieren.
Wissenswerte Informationen zum Führen eines Fahrzeugs?
Wissenswerte Informationen zum Führen eines Fahrzeugs Straßenverkehrsregeln: Für das Führen eines Kraftfahrzeugs in Spanien ist es unabdingbar, eine Reihe von Straßenverkehrsregeln zu kennen. Folgende Vorschriften sind grundlegend: – Der Gebrauch von Mobiltelefonen während der Fahrt ist verboten, außer das Fahrzeug verfügt über eine Freisprechanlage. – Beim Tanken müssen Radio und Mobiltelefon ausgeschaltet sein. – Kinder unter 3 Jahren müssen in einem ihrem Gewicht und ihrer Größe angepassten Kindersitz befördert werden. – Bei Verlassen des Fahrzeugs und Aufenthalt auf der Fahrbahn oder am Straßenrand ist das Tragen einer reflektierenden Warnweste obligatorisch. – Ein auf der Fahrbahn oder am Straßenrand liegen gebliebenes Fahrzeug muss mit Warndreiecken gekennzeichnet werden. Außerdem: – Vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkungen müssen eingehalten werden: 120 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen, 100 km/h auf normalen Landstraßen, 90 km/h auf den restlichen Landstraßen und 50 km/h im Ortsgebiet. – Der maximal zulässige Alkoholgehalt im Blut beträgt 0,5 g/l (0,25 mg/l in der Atemluft). – Für Fahrer und Mitfahrer besteht sowohl auf den Vorder- als auch auf den Rücksitzen Gurtpflicht. – Auf Motorrädern, Fahrrädern und Mopeds besteht Helmpflicht für Fahrer und Mitfahrer. – An Tankstellen sind zwei Arten Treibstoff erhältlich: Diesel und bleifreies Benzin mit 95 und 98 Oktan.
Welche Produkte können nach Spanien eingeführt werden?
Eingekaufte und mitgeführte Artikel für den persönlichen Gebrauch unterliegen keinen Beschränkungen, wenn Sie zwischen Ländern der Europäischen Union reisen. Gemäß der Entscheidung der Europäischen Kommission können Reisende jedoch keine Lebensmittel tierischen Ursprungs (Fleisch, Fleischprodukte, Milch und Milchprodukte) zum Eigenverzehr oder als Teil ihres Gepäcks in die Europäische Union einführen. Die einzigen Ausnahmen sind handelsüblich abgepackte Babymilch in Pulverform und Spezialnahrung nach medizinischer Indikation. Alle übrigen Lebensmittel können nach Spanien bis zu einem Höchstgewicht von einem Kilogramm eingeführt werden.
Reisende können bei ihrer Einreise nach Spanien in ihrem persönlichen Gepäck Waren für ihren persönlichen und familiären Gebrauch sowie Geschenke mitführen, die aufgrund ihrer Menge oder Art nicht als Handelsware betrachtet werden. Diese Beurteilung wird vom Zoll an den Grenzübergängen vorgenommen.
Geldmengen über 10.000 Euro müssen deklariert werden. Zurzeit können Personen ab 18 Jahren 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm losen Tabak mitführen. Alkoholische Getränke mit mehr als 22% Vol. können in einer Menge von einem Liter, mit geringerem Alkoholgehalt in einer Menge von zwei Litern mitgeführt werden. Parfümerieartikel sind auf 50 Gramm Parfüm und 0,25 Liter Kölnisch Wasser beschränkt.
Reisen Sie mit Ihrem Haustier?
Es sind drei allgemeine Vorschriften zu beachten: die Tiere müssen in Begleitung ihres Halters oder dessen Vertreters reisen, ordnungsgemäß identifiziert sein und das Gesundheitszertifikat muss den Wortlaut auch auf Spanisch umfassen. Denken Sie daran, dass für alle Heimtiere, je nach Tierart, die Veterinärbescheinigung bzw. der Haustierpass mitgeführt werden muss.
Ihr Haustier ist ein Hund, eine Katze oder ein Frettchen
Die Einreise von Hunden, Katzen oder Frettchen, die jünger als drei Monate und deshalb nicht gegen Tollwut geimpft sind, ist nicht erlaubt.
Je nach Herkunftsland müssen Sie bei Ihrer Einreise nach Spanien für Ihr Tier verschiedene gesundheitliche Nachweise erbringen und einen Heimtierausweis mit sich führen. Mehr Information erhalten Sie auf der offiziellen Website des Ministeriums für Umweltschutz, Ländliche und Marine Umwelt. (http://www.mapa.es/es/ganaderia/pags/animales_compania/animales_compania.htm).
In den meisten Fällen muss Ihr Haustier durch eine lesbare Tätowierung oder einen Mikrochip gekennzeichnet sein und im Pass muss festgehalten sein, dass die Tollwutimpfung gültig ist. Das Tier darf frühestens 21 Tage nach der Impfung einreisen, falls es sich um eine Erstimpfung handelt.
Ihr Haustier ist ein Vogel
Vögel aus nicht EU-Ländern müssen aus Sicherheitsgründen (Vorbeugung der Vogelgrippe) einige Bestimmungen erfüllen, die auf der offiziellen des Ministeriums für Umweltschutz, Ländliche und Marine Umwelt aufgeführt sind. (http://www.mapa.es/es/ganaderia/pags/animales_compania/animales_compania.htm)
In allen Fällen muss das Tier ein zumindest auf Spanisch verfasstes tierärztliches Zertifikat besitzen, das nicht älter als 10 Tage sein darf (für Mitgliedstaaten der EU), von einem offiziellen Veterinär unterschrieben und abgestempelt sein und von einer Erklärung des Eigentümers oder seines Vertreters begleitet sein muss (für Drittländer). Geflügel kann in keinem Fall Haustierstatus besitzen.
Andere Tierarten
Alle Haustiere müssen über ein entsprechendes tierärztliches Zertifikat verfügen, das in den 10 Tagen vor Reiseantritt und zumindest auf Spanisch abgefasst sein muss.
Bei der Ausstellung des Gesundheitszertifikats ist zu beachten, dass die Tiere in den fünf Tagen vor der Ausreise aus dem Herkunftsland untersucht worden sein müssen. Der Link des Ministeriums für Umweltschutz enthält nicht nur die Richtlinien, sondern auch die entsprechenden Vorlagen für Veterinärbescheinigungen und Haustierpass sowohl auf Spanisch als auch auf Englisch.
Nützliche Ratschläge
Sie sollten sich die Telefonnummer eines tierärztlichen Notdienstes an dem Ort besorgen, an dem Sie sich mit Ihrem Haustier aufhalten.
Abgesehen von den Einreisevorschriften ist Folgendes zu beachten:
• Der Maulkorb ist in einigen Autonomen Regionen Spaniens Vorschrift. • Nicht alle Unterkünfte akzeptieren Haustiere. • Die meisten Restaurants akzeptieren keine Haustiere. • Die Stadtverwaltungen legen fest, an welchen Stellen, zu welchen Jahreszeiten und zu welchen Uhrzeiten Hunde am Strand laufen oder sich dort aufhalten dürfen.
Wir empfehlen Ihnen, vor Reiseantritt bei Ihrer Unterkunft und Ihrer Reisegesellschaft nach der Möglichkeit zu fragen, mit Ihrem Haustier zu reisen.
Möchten Sie mit dem eigenen Auto nach Spanien reisen?
Reisende, die im eigenen Auto unterwegs sind, sollten wissen, dass sie ggf. folgende Dokumente vorzeigen müssen:
Führerschein: siehe Abschnitt: Welche Papiere sind in Spanien zum Führen eines Autos nötig?
Vorläufige Betriebserlaubnis des Fahrzeugs: Sie ist sechs Monate gültig und kann am Zoll beantragt werden.
Versicherung:
Bürger aus EU-Ländern, Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Andorra und Kroatien benötigen nur ihren Versicherungsschein und einen Zahlungsbeleg, der die Gültigkeit bestätigt.
Bürger aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Weißrussland, Israel, Iran, Marokko, Moldawien, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Tunesien, Türkei und Ukraine benötigen eine grüne Versicherungskarte, das internationale Haftpflichtzertifikat.
Bürger aus anderen Ländern als den oben angeführten müssen eine Grenzversicherung abschließen (zeitlich begrenzte obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge).
Da sich diese Vorschriften ändern können, sollten Sie sich vor der Abreise mit einem spanischen Konsulat oder der Botschaft in Verbindung setzen, um dort die genauen Bedingungen zu erfragen.
Welche Papiere sind in Spanien zum Führen eines Autos nötig?
Ein Mindestalter von 18 Jahren.
Autofahren ist in Spanien erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt. Das Fahren eines Mietwagens ist ab 21 Jahren gestattet. Viele Mietwagenfirmen verlangen eine Fahrpraxis von mindestens 1-2 Jahren nach Erhalt des Führerscheins. Denken Sie daran, dass Sie zum Mieten eines Autos eine Kreditkarte benötigen.
Gültige Fahrerlaubnis:
Aus EU-Ländern, Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein sowie aus Ländern, die das Führerscheinmodell der Genfer oder der Wiener Konvention übernommen haben: Sie benötigen nur Ihren gültigen Führerschein. Aus anderen Herkunftsländern als den vorgenannten benötigen Sie einen internationalen Führerschein.
Da sich diese Vorschriften ändern können, sollten Sie sich vor der Abreise mit einem spanischen Konsulat oder der Botschaft in Verbindung setzen, um dort die genauen Bedingungen zu erfragen.
Welche Ausweispapiere sind zur Einreise nach Spanien erforderlich?
Die nötige Dokumentation zur Einreise in Spanien hängt vom jeweiligen Ursprungsland ab.
Bürger der EU, der Schweiz, aus Norwegen, Island und Liechtenstein: gültiger Reisepass oder Personalausweis. Kinder unter 16 Jahren können im Reisepass ihres Vaters, ihrer Mutter oder ihres gesetzlichen Vertreters geführt werden, wenn diese dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen und mit denselben reisen. Alleinreisende Minderjährige mit Personalausweis müssen zusätzlich eine elterliche Erlaubnis mitführen.
Reisende aus den Ländern Andorra, Argentinien, Australien, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Kroatien, Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, San Marino, Singapur, Südkorea, Uruguay, USA, Vatikan und Venezuela): benötigen einen gültigen Reisepass, der zu maximal 90 Tagen Aufenthalt in Spanien berechtigt.
Reisende aus anderen Ländern müssen gemäß den EU-Bestimmungen bei den Novoline Spiele spanischen Konsulaten ihres Wohnsitzes ein Visum beantragen. Sie müssen zudem einen gültigen Reisepass vorlegen. Gegebenenfalls müssen sie einen Grund für ihren Einreiseantrag nach Spanien angeben. Die spanischen Behörden können im Fall, dass sie es für nötig halten, ein Dokument verlangen, das die Buchung einer Unterbringung, die Reservierung eines Reiseveranstalters, den Rück- oder Weiterflug oder die Einladung einer Privatperson bestätigt. Außerdem kann der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel verlangt werden, die den Unterhalt während des Aufenthalts in Spanien gewährleisten.
Es empfiehlt sich der Abschluss einer Reiseversicherung.
Da sich diese Vorschriften ändern können, sollten Sie sich vor der Abreise mit einem spanischen Konsulat oder der Botschaft in Verbindung setzen, um dort die genauen Bedingungen zu erfragen.
Welche Papiere sind in Spanien zum Führen eines Bootes nötig?
In Spanien ist ein Segel- bzw. Sportbootführerschein notwendig, wenn Sie ein Segelboot von mehr als 5 Metern Länge oder ein Motorboot von mehr als 4 Metern Länge und einem mehr als 10 Kilowatt starken Motor führen möchten.
Wenn Sie in Ihrem eigenen Boot unterwegs sind, müssen Sie bei der Hafeneinfahrt die entsprechenden Papiere vorzeigen, die Ihre Eignerschaft gemäß Meldeland und Flagge sowie einen gesetzlichen Versicherungsschutz mit einer Haftpflicht-Versicherungssumme von mindestens 150.000 Euro nachweisen. Sollten die Behörden das Vorhandensein an Bord von die Meeressicherheit oder die Umwelt gefährdenden Elementen feststellen, kann Ihnen das Ankern sowie die Hafenein- und Ausfahrt untersagt werden.
Zum Chartern eines Boots muss im Fall, dass Ihr Bootsführerschein nicht in Spanien ausgestellt wurde, eine Erlaubnis der zuständigen Hafenbehörde vorgelegt werden, die ausweist, dass die Zuständigkeiten denen des ausländischen Scheins entsprechen. Diese Erlaubnis können Sie persönlich oder über die Charterfirma beantragen. Normalerweise ist die Formalität schnell erledigt, da bei den Hafenbehörden Gleichwertigkeitslisten der entsprechenden Scheine vorliegen. Die Bootspapiere werden Ihnen von der Charterfirma ausgehändigt.
Luftkissen- oder Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge unterliegen besonderen Kontrollen. Sie müssen ihre Navigationspläne mitteilen, ihre HSC-Kennzeichnung muss von der Luft aus zu sehen sein und sie dürfen nur an bestimmten Stellen anlegen.
Da sich diese Sondervorschriften ändern können, sollten Sie sich vor der Abreise mit einem spanischen Konsulat oder der Botschaft in Verbindung setzen, um dort die genauen Bedingungen zu erfragen.
Sind bei der Einreise nach Spanien besondere Impfungen nötig?
Spanienreisende benötigen keine speziellen Impfungen. Wie in jedem anderen Land der Welt empfiehlt sich ein bestehender Tetanusschutz, wenn Sie mit der Natur und dem Landleben in Kontakt kommen, sowie die übliche Grundimmunisierung gemäß Impfkalender.
Die spanischen Behörden können Reisende in Ausnahmefällen medizinischen Untersuchungen unterziehen, um sicherzustellen, dass keine in den Internationalen Gesundheitsbestimmungen aufgeführten quarantänepflichtigen Krankheiten vorliegen.